Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser AGB sind Verträge mit der PersonalKampagne GmbH (im Folgenden PersonalKampagne GmbH genannt) über Dienstleistungen im Rahmen der PersonalKampagne, welche die optimierte regionale und überregionale Internetwerbung betreffen. Hierzu zählen u.a. die Suchmaschinenwerbung, Werbung in sozialen Medien, performancebasierte Werbung, Werbung auf entsprechenden Special-Interest-Webseiten (z.B. Jobportalen) und weitere zielführende Maßnahmen im Bereich des Online-Marketings, sowie solche die mit diesen in Verbindung stehen.

Für den Inhalt der Vertragsbeziehungen zwischen der PersonalKampagne GmbH und dem Auftraggeber sind allein die nachfolgenden AGB maßgebend, soweit mit dem Auftraggeber keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Dem Vertragsverhältnis zwischen der PersonalKampagne GmbH und dem Auftraggeber liegen ausschließlich die AGB der PersonalKampagne GmbH zu Grunde, welche ausschließlich gelten.

§2 Änderungsvorbehalt

Die PersonalKampagne GmbH ist berechtigt, diese AGB sowie die entsprechenden Leistungsbeschreibungen jederzeit mit einer vorherigen Ankündigung unter einer angemessenen Frist zu ändern. Dieses Recht besteht für die PersonalKampagne GmbH nur dann, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der PersonalKampagne GmbH für den Auftraggeber zumutbar ist. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens 6 Wochen vor Eintritt der Wirksamkeit in Textform mitgeteilt. Ist der Auftraggeber mit etwaigen Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen mit einer Frist von 4 Wochen ab Zugang widerversprechen. Andernfalls gelten die Änderungen als genehmigt.

§3 Leistungsbeschreibung

Die PersonalKampagne GmbH erbringt für den Auftraggeber umfassende Leistungen im Bereich des Online-Marketings mit dem Ziel mehr Interessenten für Stellenanzeigen zu generieren. Hierbei setzt die PersonalKampagne GmbH im Zuge der PersonalKampagne die Budgets (abzüglich einer Provision für die PersonalKampagne GmbH) des Auftraggebers nach eigenem Ermessen für von Ihr sinnvoll erscheinende Maßnahmen ein, eine Offenlegungspflicht gegenüber Kunden oder anderen Parteien besteht hier nicht. Etwaige Maßnahmen welche die PersonalKampagne GmbH für den Auftraggeber im Zuge der PersonalKampagne durchführt sind insbesondere die (ggf. regional ausgerichtete) Suchmaschinenwerbung, die (ggf. regional ausgerichtete) Werbung in sozialen Netzwerken und Werbung auf Webseiten Dritter (z.B. Jobportalen).

Auf den Auftraggeber kommen, neben den einmaligen Gebühren pro Stellenanzeige und einer pro Unternehmen einmaligen Setup-Fee, keine weiteren Kosten zu. Aufwendungen für das Hosting, die Erstellung der kostenfreien Webseite, die stetige Optimierung der Kampagne, der kostenlosen Rufnummern bis zum Grenzbetrag (s.h. Telefondienstleistungen) uvm. sind bereits in der Gebühr für die Personalkampagne enthalten.

§4 Telefondienstleistungen

Für die bei der PersonalKampagne geschalteten Kampagnen erhält der Auftraggeber je Kampagne eine gesonderte Tracking-Telefonnummer. Diese Telefonnummer dient ausschließlich der Verwendung für die jeweilige Kampagne des Auftraggebers und deren Auswertung.

Die Telefonleitung wird durch die PersonalKampagne GmbH bei Dritten geschaltet und ist für Kunden der PersonalKampagne bis zu einem monatlichen Grenzbetrag von 50,00 EUR an reinen Telefongebühren komplett kostenfrei. Zusätzliche Kosten durch Drittunternehmen und / oder Zulieferer treten gegenüber dem Auftraggeber bis dato nicht auf. Sollte in einzelnen Fällen der Grenzbetrag an reinen Telefongebühren überschritten werden, können dem Auftraggeber die zusätzlich angefallenen Telefongebühren, abzüglich des Grenzbetrags in Rechnung gestellt werden. Weitere Kosten, welche die Telefonnummer betreffen, werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.

Die PersonalKampagne GmbH nimmt bei Schaltung der Telefonleitung Leistungen Dritter (Zulieferer) in Anspruch. Bei etwaigem Versagen seitens des Zulieferers, bei welchen es zu Störungen der angebotenen Telefonnummer kommen kann, stellt der Auftraggeber die PersonalKampagne GmbH von einer Haftung frei.

Die Auswertung der Tracking-Rufnummer wird dem Auftraggeber per E-Mail oder innerhalb seines Kundenaccounts zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stimmt der Weitergabe, Speicherung und Verarbeitung seiner benötigten Daten zum Zweck der Telefonnummernschaltung an den Zulieferer der PersonalKampagne GmbH zu.

Im Falle einer Diensteinstellung seitens des Zulieferers der PersonalKampagne GmbH besteht nach Ablauf einer Schonfrist von 14 Werktagen ein beiderseitiges Sonderkündigungsrecht, da hierdurch Teile der angebotenen Dienstleistungen der PersonalKampagne GmbH nicht mehr erfüllt werden können und innerhalb der durch den Auftraggeber erteilten Schonfrist keine rechtzeitige Alternativlösung angeboten werden konnte. Nach Beendigung der jeweiligen Kampagne darf die entsprechende Telefonnummer von der PersonalKampagne GmbH für neue Kampagnen verwendet werden, sofern der Auftraggeber nicht selbst im Anschluss eine neue PersonalKampagne mit der gleichen Telefonnummer durch die PersonalKampagne GmbH durchführen lässt.

Abweichungen an den vereinbarten Leistungen, welche durch geänderte rechtliche Vorschriften und / oder technischen Verbesserungen erfolgen und den vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen sind zulässig.

§5 Exklusivität

Der PersonalKampagne GmbH ist es im Rahmen der PersonalKampagne gestattet, ähnliche Suchbegriffe und Kanäle für verschiedene Auftraggeber gleichzeitig zu betreuen bzw. auf den gleichen Webseiten Dritter (z.B. Jobportalen) Anzeigen zu schalten. Die PersonalKampagne GmbH wird hierbei nicht die Interessen eines bestimmten Auftraggebers bevorzugen, sondern bei allen von dieser Situation betroffenen Auftraggebern, dass für Sie bestmögliche Ergebnis anstreben. Ebenso besteht auch bei der Schaltung von Werbemitteln auf Webseiten im Rahmen der PersonalKampagne kein Anspruch auf Exklusivität.

§6 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der PersonalKampagne GmbH alle im Rahmen der PersonalKampagne benötigten Informationen, Inhalte (bspw. Bilder, Logos, Claims, Texte), Daten und Nachweise im jeweils genannten Format zur Verfügung zu stellen.

Für den Fall, dass etwaige Werbemittel, deren Zielseite und Auslieferung nicht über die PersonalKampagne GmbH stattfinden, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die technischen Voraussetzungen und die Verfügbarkeit dieser gegeben sind.

Nach Fertigstellung der Kampagne, sowie der mit dieser in Bezug stehenden Werbemittel und Webseiten hat der Auftraggeber diese binnen 5 Werktage nach Aufforderung durch die PersonalKampagne GmbH freizugeben. Sollten während dieser Frist seitens des Auftraggebers keine konkreten Änderungswünsche erfolgen, gelten die mit der Kampagne im Zusammenhang stehenden Werbemittel und Webseiten als sachlich und inhaltlich fehlerfrei und können daher durch die PersonalKampagne GmbH umgehend freigeschaltet werden.

Sollte der Auftraggeber seinen Pflichten zur Mitwirkung nicht nachkommen, befreit dies die PersonalKampagne GmbH von Ihren Leistungspflichten, da eine fehlerfreie Durchführung der PersonalKampagne für den Auftraggeber nicht gewährleistet werden kann. Sollte der Auftraggeber seinen Pflichten zur Mitwirkung nicht rechtzeitig nachkommen und sich somit die Durchführung der vereinbarten Leistungen zeitlich verschieben, so hat die PersonalKampagne GmbH in diesem Fall das Recht, die durch den Auftraggeber beauftragten Dienstleistungen über den vereinbarten Endtermin hinaus für die vereinbarte Dauer aufrecht zu erhalten.

§7 Kostenlose Webseite

Der Auftraggeber erhält im Zuge der PersonalKampagne von der PersonalKampagne GmbH für den Zeitraum der Vertragslaufzeit eine kostenlose Webseite, welche innerhalb des Systems der PersonalKampagne GmbH von der PersonalKampagne GmbH verwaltet und mit Inhalten bespielt wird. Die Basis dieser kostenlosen Webseite stellt eine von der PersonalKampagne GmbH eigens entwickelte Webseite auf Grundlage eines ebenfalls von der PersonalKampagne GmbH entwickelten und speziell auf die Personalakquise ausgerichteten Templates dar. Ein Anspruch auf Einzigartigkeit der Webseite seitens des Auftraggebers besteht nicht. Die PersonalKampagne GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, im eigenen Ermessen ein entsprechendes Template aus dem eigenen Repertoire auszuwählen und dieses Template auch während einer laufenden Kampagne des Auftraggebers mit Hinblick auf weitere Optimierungsmaßnahmen auszutauschen oder in technischer und optischer Weise abzuändern. Die PersonalKampagne GmbH ist hierbei nicht verpflichtet den Auftraggeber vor einer etwaigen Änderung in Bezug auf die Webseite zu kontaktieren. Insbesondere in Fällen eines sog. A/B-Tests wird die PersonalKampagne GmbH das Aussehen der Webseite nach eigenem Ermessen mehrfach zum Ziel der Optimierung ändern. Generell müssen alle durch die PersonalKampagne GmbH durchgeführten Änderungen an der Webseite des Auftraggebers stets das Ziel einer möglichen Optimierung zu Grunde liegen.

§8 Gewährleistung

Die PersonalKampagne GmbH gewährleistet, dass die vereinbarten Dienstleistungen, entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen und zu diesem Zeitpunkt genannten Leistungsbeschreibung, genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Davon nicht betroffen sind leichte Abweichungen im Funktionsumfang, wie sie bei etwaigen Verbesserungen / Optimierungen auftreten können.

Die PersonalKampagne GmbH gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerk-, Telefon- und Serverdienstleistungen oder andere Leistungen Dritter, stets fehler-, unterbrechungsfrei und sicher vorhanden sind. Für bspw. etwaige Netzwerk-, Telefon-, Serverausfälle etc. kann die PersonalKampagne GmbH nicht haftbar gemacht werden.

Ein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist ausschließlich ein reproduzierbarer Fehler, dessen Ursache in mangelnder Qualität der Dienstleistungen der PersonalKampagne GmbH liegt. Kein Mangel ist insbesondere eine Beeinträchtigung der Funktionen, welche aus Mängeln an der Hardware, zeitlich auftretenden Umgebungsbedingungen, einer Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten seitens des Auftraggebers oder Dritter (bspw. verursacht durch einen böswilligen Angriff) etc. resultiert.

Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist die ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Prüfungen.

§9 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

Der PersonalKampagne GmbH stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sowie alle sonstigen Rechte, für die im Rahmen der PersonalKampagne erstellten Inhalte, Domains, Telefonnummern, Accounts und Webseiten zu, soweit diese dem Auftraggeber nicht ausdrücklich und schriftlich durch die PersonalKampagne GmbH eingeräumt werden. Ein Recht zur Nutzung der Inhalte, Domains, Telefonnummer, Accounts und Webseiten, sowie der im Laufe der Dienstleistung ggf. an den Auftraggeber weitergegebenen Keywords besteht über die Vertragslaufzeit hinaus nicht. Der Auftraggeber hat außerhalb der für Ihn zur Verfügung gestellten Analysemethoden (via E-Mail und/oder Kundenaccount) keinen Anspruch auf Herausgabe der verwendeten Kanäle, Kampagnendaten sowie auf Zugangsdaten, über welche etwaige Erfolgs- und Kampagneninformationen eingesehen werden können.

Durch den Auftraggeber werden der PersonalKampagne GmbH während der Vertragslaufzeit, die jeweils nötigen Nutzungsrechte an eingetragenen Namen, Logos, Texte, Marken, Bildern und sonstigen Inhalten des Auftraggebers kostenfrei inkl. dem Recht zur etwaiger Unterlizenzierung zur Erfüllung der jeweiligen Dienstleistung eingeräumt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet der PersonalKampagne GmbH ausschließlich solche Inhalte zur Verfügung zu stellen, für welche dieser die entsprechenden Urheberrechte besitzt. Die vom Auftraggeber an die PersonalKampagne GmbH zugesandten Inhalte, werden von dieser nicht gesondert auf bestehende Urheberrechte hin überprüft. Für etwaige Urheberrechtsverletzungen, welche aufgrund seitens des Auftraggebers zugesandter Inhalte entstehen, ist die PersonalKampagne GmbH nicht haftbar.

Für den Auftraggeber ist das Hosting der durch die PersonalKampagne GmbH erstellten Webseite, sowie die Reservierung und Einrichtung etwaiger Kampagnen-Domains während der Vertragslaufzeit kostenfrei.

Die Rechte an den, im Rahmen der PersonalKampagne, für den Auftraggeber angemeldeten Domains und Telefonnummern liegen alleine bei der PersonalKampagne GmbH. Der PersonalKampagne GmbH stehen sämtliche Rechte, an der für den Auftraggeber eingerichteten Webseite, angemeldeten Domains und erstellten Inhalten zu, soweit diese nicht vom Auftraggeber im Rahmen der Mitwirkungspflicht geliefert wurden. Die PersonalKampagne GmbH ist berechtigt, sämtliche Bestandteile der PersonalKampagne (z.B. Webseite, Domains, Telefonnummern etc.) nach Ablauf des Vertrages abzuschalten. Sollte der Auftraggeber keine Abschaltung einzelner Bestandteile wünschen, so ist bspw. eine Fortführung der durch die PersonalKampagne GmbH erstellten Webseite nach Vertragsablauf gegen eine monatliche Pauschale möglich. Hierbei gelten die jeweils aktuellen Preise, welche auf Anfrage bei der PersonalKampagne GmbH erhältlich sind.

§10 Preise, Zahlungen und Fälligkeit

Sämtliche Preise der von der PersonalKampagne GmbH angebotenen Leistungen verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils aktuell gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Rechnungsbeträge sind mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der PersonalKampagne GmbH vereinbart wurden, als Pauschale vor dem Start der PersonalKampagne. Hierbei werden etwaige Fremdkosten Dritter (z.B. Zulieferer) mit dem eigenen Betrag der PersonalKampagne GmbH gesammelt eingezogen.

Änderungen an laufenden Kampagnen und / oder die Realisierung von Sonderwünschen seitens des Auftraggebers, werden nach den jeweils gültigen Preisen der PersonalKampagne GmbH berechnet. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten, so hat die PersonalKampagne GmbH das Recht, sämtliche laufenden und geplanten Kampagnen des Auftraggebers unverzüglich und so lange zu stoppen, bis die entsprechenden Forderungen vollständig durch den Auftraggeber beglichen wurden.

Sollten mit dem Auftraggeber vereinbarte Budgets nicht zeitgerecht vollständig aufgebraucht werden, so behält sich die PersonalKampagne GmbH das Recht vor, überschüssige Budgets nach eigenem Ermessen für andere zweckentsprechende Dienstleistungen zu verwenden. Eine Auszahlung überschüssiger Budgets ist nicht möglich.

§11 „Geld-zurück-Garantie“

Die angebotene „Geld-zurück-Garantie“ beinhaltet die Erstattung eines Maximalbetrages in Höhe der von der PersonalKampagne GmbH in Rechnung gestellten Kosten je gebuchter Kampagne. Eine Rückerstattung des Maximalbetrages erfolgt ausschließlich dann, wenn während der gesamten Kampagnenlaufzeit keine schriftliche oder telefonische Anfrage über die gestellte Webseite bzw. die gestellte Telefonnummer erfolgt.

Die PersonalKampagne GmbH behält sich das Recht vor, die „Geld-zurück-Garantie“ mit vorheriger Ankündigung nach eigenem Ermessen auszusetzen, sofern nach eigener Ansicht die Mindestanzahl an Anfragen für einzelne Kampagnen nicht garantiert werden kann. Sollte es zur einer Aussetzung der „Geld-zurück-Garantie“ kommen, wird dies dem Kunden stets vor der jeweiligen Kampagnenbuchung schriftlich mitgeteilt.

§12 Angebot, Vertragslaufzeit und Vertragsabschluss

Alle Angebote der PersonalKampagne GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Beauftragung seitens des Auftraggebers und eine entsprechende Auftragsbestätigung der PersonalKampagne GmbH oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch die PersonalKampagne GmbH zustande. Sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der PersonalKampagne GmbH getroffen wurden, wird die Vertragslaufzeit für die Durchführung der PersonalKampagne auf 2 Monate abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Startdatum der Kampagne bzw. mit deren Onlinegang. Dieses Datum ist maßgeblich. Der Auftraggeber wird durch die PersonalKampagne GmbH über den Start der Kampagne und somit auch über den Start der Vertragslaufzeit auf elektronischem Wege informiert. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der PersonalKampagne GmbH verlängert sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, nicht automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

§13 Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig ohne dass für Ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, schuldet er der PersonalKampagne GmbH weiterhin die anfallenden Kosten, welche bis zum regulären Vertragsende angefallen wären.

§14 Außerordentliche Kündigung

Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der PersonalKampagne GmbH liegen für die PersonalKampagne GmbH unter anderem dann vor, sofern

Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird
der Auftraggeber von der PersonalKampagne GmbH zur Realisierung seiner Ziele unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet
der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zulässigkeit der von Ihm gelieferten Inhalte nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten (z.B. Geheimhaltung, Mitwirkung des Auftraggebers) verstößt.
Dritte die Zulässigkeit der in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgewählten Suchbegriffe, Seiteninhalte oder Medien bestreiten
der Auftraggeber gegen Richtlinien verwendeter Suchmaschinen, sozialer Medien oder Partner-Webseiten verstößt
der Auftraggeber durch selbstverschuldetes Handeln technische Systeme der PersonalKampagne GmbH und Ihrer Partner beeinträchtigt sowie deren Funktionstüchtigkeit gefährdet

§15 Verantwortlichkeit und Freistellung

Die PersonalKampagne GmbH führt keine Prüfung durch, ob die vom Auftraggeber für die PersonalKampagne GmbH und insb. zur Nutzung für die PersonalKampagne bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Texte, Claims etc.) Rechte Dritter verletzen oder allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der des Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Strafrechts sowie den speziellen Vorschriften für einzelne Berufs- und Produktgruppen entsprechen und nicht gegen behördliche Anordnungen und dem im jeweiligen Land geltenden Recht verstoßen.

Für die Zuverlässigkeit der vom Auftraggeber für die PersonalKampagne GmbH und insb. zur Nutzung für die PersonalKampagne bereitgestellter oder freigegebener Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Texte, Claims etc.) ist alleine der Auftraggeber verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der des Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Strafrechts sowie den speziellen Vorschriften für einzelne Berufs- und Produktgruppen entsprechen und nicht gegen behördliche Anordnungen und dem im jeweiligen Land geltenden Recht verstoßen.

Der Auftraggeber wird hiermit, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, durch die PersonalKampagne GmbH insbesondere hingewiesen auf:

das Verbot der unlauteren und irreführenden Werbung
den §5 Telemediengesetz (TMG)
den §1 der Preisangabeverordnung (PAngV)
das Urheberrechtsgesetz (UrhG)
das Verlagsgesetz (VerlG)
den §55 des Staatsvertrages über Rundfunk und Telemedien (RStV)
das Telekommunikationsgesetz (TKG)
den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Bei Angaben, Änderungen oder sonstigen nach diesen und weiteren gesetzlich geregelten Vorschriften bedenklichen Inhalten, hat der Auftraggeber sofort nach Erlangung der Kenntnis dies der PersonalKampagne GmbH mitzuteilen und alles Erforderliche für die entsprechende Korrektur zu veranlassen.

Der Auftraggeber stellt die PersonalKampagne GmbH hiermit von allen Ansprüchen frei, welche Dritte wegen Verletzungen Ihrer Rechte durch die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Texte, Claims etc.) gegenüber der PersonalKampagne GmbH geltend machen.

Dem Auftraggeber wird durch die PersonalKampagne GmbH zugesichert, dass diese bei den beauftragten Kampagnen die entsprechenden Richtlinien der Suchmaschinen nach bestem Wissen und Gewissen einhält.

Die PersonalKampagne GmbH behält sich vor, Aufträge oder vom Auftraggeber angelieferte Inhalte abzulehnen, welche offensichtlich Ihrer Meinung nach rechtswidrig sind, gegen diese AGB oder die Geschäftsprinzipien der PersonalKampagne GmbH verstoßen. Die PersonalKampagne GmbH führt allerdings keine rechtliche Prüfung für die von dem Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Texte, Claims etc.) durch. Im Falle einer offensichtlichen oder der PersonalKampagne GmbH bekannten Verletzung Rechte Dritter, welche durch die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Texte, Claims etc.) verursacht werden gilt, dass die PersonalKampagne GmbH berechtigt ist, diese so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen.

Für die im Namen des Auftraggebers durch die PersonalKampagne GmbH im Zuge der PersonalKampagne erstellten Webseiten, Kampagnen, Werbemittel, sowie beantragten Domains und Telefonnummern gilt, dass die PersonalKampagne GmbH allein und nach eigenem Ermessen berechtigt ist, diese ganz oder teilweise abzuschalten, zu verändern, zu löschen und ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen.

§16 Haftung

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die PersonalKampagne GmbH unbeschränkt. Die Haftung der PersonalKampagne GmbH wegen leicht fahrlässiger Verletzung nichtwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haftet die PersonalKampagne GmbH nur, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung eine Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Die Haftung der PersonalKampagne GmbH ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

Sollten durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen an elementaren Bestandteilen der jeweiligen Kampagne vorgenommen werden, welche deren Wirksamkeit oder das Kampagnenergebnis gefährden können, können hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen die PersonalKampagne GmbH geltend gemacht werden. Elementare Bestandteile einer jeden Kampagne sind insbesondere deren Webseite, Domain- und Kampagnenkonfiguration, Budgetverwaltung, Tracking-Maßnahmen, Inhalte (sowohl die der Webseite, als auch die der Werbematerialien und Banner), usw.

Ein Schadensersatzanspruch ist auch dann ausgeschlossen, wenn die PersonalKampagne GmbH eine vertraglich zugesicherte Leistung und / oder Verpflichtung nicht erbringen kann, weil diese auf Grund von Verschulden Dritter (Zulieferer und Dienstleister) nicht ordnungsgemäß durch die PersonalKampagne GmbH an den Auftraggeber geliefert werden kann. Insbesondere zu nennen sind hierbei Telekommunikations-, Software-, Netzwerk-, Netz-, Hosting- und Serverdienstleistungen, welche nicht korrekt und wie von der PersonalKampagne GmbH erwartet funktionieren.

Der Anspruch auf eine Leistungserbringung seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen, wenn es der PersonalKampagne GmbH unmöglich ist, diese Leistung zu erbringen. Eine Unmöglichkeit liegt insbesondere vor, wenn Zulieferer und Dienstleister, auf deren Leistungserbringung die PersonalKampagne GmbH angewiesen ist, die Erbringung einer oder mehrerer Leistungen ablehnen, einstellen oder nicht ordnungsgemäß durchführen können.

In Fällen höherer Gewalt ist die PersonalKampagne GmbH ebenfalls von Ihrer Leistungspflicht befreit. Ein Fall von höherer Gewalt tritt immer dann ein, wenn es sich um unvorhergesehene Ereignisse, sowie um Ereignisse handelt, welche von der PersonalKampagne GmbH nicht abwendbar sind. Hierzu zählen insbesondere Störungen und (Teil-)Ausfälle von Kommunikationsnetzen, unvorhersehbare Störungen im Server- und Domainbetrieb, behördliche Maßnahmen, Störungen und (Teil-)Ausfälle Webseiten Dritter, unvorhergesehene technische Störungen innerhalb des Systems der PersonalKampagne GmbH oder deren Zulieferer und Dienstleister, mutwillige unvorhergesehene sowie böswillige Angriffe auf das System der PersonalKampagne GmbH oder deren Zulieferer und Dienstleister, notwendigen Notfallmaßnahmen sowie bei Arbeitskampfmaßnahmen innerhalb der PersonalKampagne GmbH oder deren Zulieferer und Dienstleister.

Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die PersonalKampagne GmbH nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§17 Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Ihm von (oder im Auftrag) der PersonalKampagne GmbH sowie deren Partner im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen zur Technologie der PersonalKampagne GmbH, individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der PersonalKampagne GmbH, ihm durch die PersonalKampagne GmbH mitgeteilten Suchgewohnheiten der Suchmaschinen, mögliche Maßnahmen zur Optimierung einzelner Online-Marketing Aktivitäten, zur Traffic-Generierung und Maßnahmen zur Personalakquise. Diese Verpflichtung besteht auch über das Vertragsende hinaus für eine Dauer von mindestens 2 Jahren.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenso, seine von der PersonalKampagne GmbH gegebenenfalls erhaltenen Logindaten ordnungsgemäß vor Dritten zu schützen und diese unter keinen Umständen an Dritte bewusst oder unbewusst (bspw. verursacht durch grob fahrlässiges Verhalten) weiterzugeben. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch seiner Logindaten, hat der Auftraggeber die PersonalKampagne GmbH umgehend darüber zu informieren. Bis zum Zeitpunkt der Information der PersonalKampagne GmbH über den Verlust oder verdachtsmäßigen bzw. offensichtlichen Missbrauch seiner Logindaten, haftet allein der Auftraggeber für alle bis dahin verursachten Schäden durch Dritte.

§18 Marketing & Reklame

Die PersonalKampagne GmbH behält sich während der Vertragslaufzeit das Recht vor, den Auftraggeber im Zuge seiner PersonalKampagne auf schriftlichem und elektronischem Wege zu kontaktieren, um etwaige Potentiale ausfindig zu machen, die Resonanz des Auftraggebers zu ermitteln oder ihm weitere Dienstleistungen der PersonalKampagne GmbH anzubieten. Nach einer schriftlichen Zusage des Auftraggebers ist die PersonalKampagne GmbH berechtigt, ihn und die Erfolgsindikatoren aller seiner Dienstleitungen als Referenz auf den Webseiten, Marketingmaterialien und Werbebannern der PersonalKampagne GmbH nach außen hin zu kommunizieren. Über Details der Beauftragung durch den Auftraggeber wird selbstverständlich Stillschweigen bewahrt.

Die PersonalKampagne GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber auf Drittwerbung innerhalb seiner durch die PersonalKampagne GmbH erstellten Webseite zu verzichten. Ausschließlich für Produkte und Dienstleistungen der PersonalKampagne GmbH und insbesondere der PersonalKampagne ist die PersonalKampagne GmbH berechtigt auf der durch die PersonalKampagne GmbH erstellten Webseite des Auftraggebers zu werben.

§19 Datenschutz

Die PersonalKampagne GmbH berücksichtigt bei allen Datenerhebungen die Datenschutzbestimmungen der deutschen Gesetze, sowie sämtliche durch Behörden erteilte Auflagen. Für den Fall, dass seitens der PersonalKampagne GmbH zur Durchführung einer PersonalKampagne Teilaufgaben an Dritte vergeben werden, dürfen die hierfür erforderlichen Daten an das jeweilige Drittunternehmen weitergegeben werden. Eine Weitergabe der Daten in unveränderter und nicht anonymisierter Form an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

§20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, sowie etwaige Nebenabreden hierzu bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien, soweit hierzu in den AGB der PersonalKampagne GmbH nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder es zukünftig werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll nunmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Form dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist Ulm. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: 16.08.2022

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