Diese Fragen dürfen im Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden

Diese Fragen dürfen im Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden

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Es gibt in der Tat Fragen, die in Bewerbungsgesprächen nicht gestellt werden dürfen. Sie gelten in Deutschland als unzulässig und diskriminierend. Geregelt wird dies im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz verpflichtet, Bewerber ohne Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität zu behandeln.

Das AGG ist noch gar nicht so alt. Erst seit August 2006 ist es in Deutschland in Kraft und bietet rechtlichen Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Personalabteilungen und Mitarbeiter die Bestimmungen des Gesetzes einhalten und dürfen Bewerber nicht aufgrund dort geregelter Merkmale diskriminieren.

Insgesamt ist es in Deutschland genauso wie in anderen Ländern wichtig, dass Arbeitgeber bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine diskriminierenden Fragen stellen, um faire und chancengleiche Bewerbungsverfahren zu gewährleisten.

Diese Fragen dürfen nicht gestellt werden

Kommen wir zu den eigentlichen Fragen. Es gibt Themengebiete, die in einem Vorstellungsgespräch aus rechtlichen Gründen nicht angesprochen werden dürfen, da sie diskriminierend sein könnten und gegen Anti-Diskriminierungsgesetze verstoßen. Jeder Bewerber hat das Recht diese Fragen nicht zu beantworten.

Nach folgenden Themen darf im Bewerbungsgespräch nicht gefragt werden:

  • Rasse, Ethnizität oder Hautfarbe
  • sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität
  • Religion oder Weltanschauung
  • Schwangerschaft, Familienplanung oder Kinderbetreuung
  • körperlichen oder geistigen Behinderungen
  • Familienstand oder der Anzahl der Kinder
  • Alter oder Geburtsdatum
  • politische Einstellung oder Gewerkschaftszugehörigkeit

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Fragen auch indirekt gestellt werden können, beispielsweise durch Fragen zu Hobbys, Interessen oder sozialem Umfeld. Daher sollten Personalverantwortliche sicherstellen, dass sie nur relevante Fragen stellen, die mit der zu besetzenden Stelle oder den Fähigkeiten und Erfahrungen des Bewerbers zusammenhängen.

Das kann ich bei Diskriminierung tun

Falls ein Bewerber glaubt, dass er oder sie im Bewerbungsprozess diskriminiert wurde, kann er oder sie eine Beschwerde einreichen oder sogar rechtliche Schritte einleiten.

  • Direktes Gespräch:
    Der Bewerber kann und sollte auch im ersten Schritt das Gespräch mit dem Personalverantwortlichen suchen und direkt auf den Verstoß hinweisen. Oftmals ist sich der Personalverantwortliche leider nicht bewusst, dass er gegen das AGG verstoßen hat und man kann die Sache sehr schnell aus der Welt schaffen, ohne größeren Streit
  • Beschwerde beim Unternehmen:
    Sollte das direkte Gespräch mit dem oder der Personalverantwortlichen allerdings keine Lösung bringen, so kann sich der Bewerber an die nächst höhere Stelle oder die Geschäftsführung im Unternehmen wenden und dort den Vorfall melden.
  • Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle:
    Im nächsten Schritt kann eine Schlichtungsstelle helfen. Es gibt in Deutschland zahlreiche davon. So kann der Schlichtungsdienst der Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Schlichtungsstelle für Arbeitsrecht (DSSA) oder die Schlichtungsstelle für Arbeitsrecht des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) helfen. Sie vermitteln kostenfrei bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und versuchen eine für beide Seiten einvernehmliche und vor allem außergerichtliche Lösung zu finden.
  • Anwaltliche Unterstützung:
    Wenn dies jedoch alles nichts hilft, kann im Falle eines schweren Verstoßes gegen das AGG ein Bewerber auch einen Anwalt einschalten und rechtliche Schritte einleiten. Das ist allerdings dann nicht mehr kostenfrei. Hierfür sollte der Bewerber idealerweise eine Rechtschutzversicherung haben oder über entsprechende finanzielle Mittel verfügen, die es ihm ermöglichen, eine Klage zu finanzieren.
  • Beschwerde bei einer staatlichen Stelle:
    Bevor man jedoch vor Gericht geht, sollte man noch einen Versuch bei der Bundesantidiskriminierungsstelle des Bundes unternehmen. Sie bietet ebenfalls Unterstützung bei Diskriminierung im Arbeitsleben an.

Es ist wichtig, dass BewerberInnen sich bewusst sind, dass sie das Recht auf einen diskriminierungsfreien Bewerbungsprozess haben und dass sie Schritte unternehmen können, wenn sie der Meinung sind, dass gegen das AGG verstoßen wird. Wie aufgezeigt gibt es zahlreiche Wege, die man im Falle einer Diskriminierung einschlagen kann. Wie weit man gehen möchte und wie vielversprechend eine eventuelle gerichtliche Klage ist, das muss am Ende jeder für seinen Fall selbst entscheiden.

So kann ich Diskriminierung beweisen

Eines sollte man jedoch vorab wissen: Es kann durchaus schwierig sein, Diskriminierung in Bewerbungsgesprächen zu beweisen. Diskriminierung erfolgt oft subtil und indirekt, was dem Gegenüber immer die Möglichkeit gibt sich herauszureden.

Nichtsdestotrotz möchte ich einige Möglichkeiten aufzählen, wie Bewerber Diskriminierung bei Bewerbungsgesprächen nachweisen können:

  1. Notizen:
    Ganz wichtig ist es, sich private Gesprächsnotizen zu machen. Es hilft einem nicht nur, sich an die gestellten Fragen und Aussagen des Personalers zu erinnern. Diese Notizen können auch als Beweismittel dienen, falls man später eine Beschwerde einreichen möchte.
  2. Zeugen:
    Falls eine Begleitperson beim Vorstellungsgespräch dabei war, kann diese als Zeuge dienen und später eine Aussage über den Verlauf des Gesprächs machen.
  3. E-Mail-Korrespondenz:
    Besser als das Verfassen von eigene Notizen ist es, wenn Diskriminierung in Form von unangemessenen Fragen oder Aussagen aus der E-Mail-Korrespondenz ersichtlich wird. Dann kann die Korrespondenz als Beweismittel dienen.
  4. Gesprächsaufzeichnung:
    Sollten alle am Bewerbungsgespräch beteiligten Personen einverstanden sein, dann ist es sogar legal, das Gespräch aufzuzeichnen. In der Realität wird dies aber eher selten der Fall sein, zumal es keinen sehr vertrauensvollen Start in das Bewerbungsgespräch signalisiert, nach einer Aufnahme zu fragen.

Diskriminierung ist seltener geworden, jedoch leider noch nicht aus unserem Alltag verschwunden. Es gibt Regeln und Gesetze, an die man sich bei Bewerbungsgesprächen halten muss. In der Realität ist es aber nur sehr schwer, dem Gegenüber unangemessenes oder gar strafbares Verhalten zu beweisen. Im Zweifel steht hier Aussage gegen Aussage und damit im Zweifel für den Angeklagten.

Wer aber etwas tun möchte, der sollte sich frühzeitig professionelle Hilfe holen. Hierfür sind kostenfreie Schlichtungsstellen ein idealer Ausgangspunkt.

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